An der Gemeindeversammlung vom Montag, 07. Dezember 2026, sind nach dem Grundsatz der Mehrheitswahlen (Majorz) für eine Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 2 Mitglieder des Gemeinderates
Das Verfahren richtet sich nach Art. 43 ff OgR der Gemeinde Wyssachen vom 16.06.2025.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 17. November 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen einzureichen. Sie müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten unterschrieben sein. Die Kandidierenden müssen mit Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Adresse bezeichnet sein. Pro Behörde darf derselbe Kandidatenname nur einmal (kumulieren geht nicht) auf einem Wahlvorschlag stehen. Die Kandidierenden haben der Kandidatur schriftlich zuzustimmen.
Ebenfalls bis spätestens Dienstag, 17. November 2026, 11.30 Uhr, ist ein Minderheitenanspruch bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen geltend zu machen. Form und Verfahren richten sich nach Art. 38 ff Gemeindegesetz und Art. 16 ff Gemeindeverordnung.
Bei der Gemeindeverwaltung können Formulare für die Wahlvorschläge und den Minderheitenanspruch bezogen werden.