Willkommen

Dorf von obenHerzlich willkommen in Wyssachen. Sie erfahren hier alles Wesentliche über unsere schöne Gemeinde, welche im Schnittpunkt zwischen Emmental und Oberaargau am Fusse des Napfs liegt. Wyssachen ist eine politische Gemeinde im Verwaltungskreis Oberaargau und liegt im Kanton Bern. Unsere Gemeinde erstreckt sich auf einer Fläche von 11.69 km² mit rund 1'100 Einwohnern.

Durchforsten Sie unser elektronisches Portal und finden Sie das Wichtigste zu Wyssachen!

 

Saisonstart des «Ahorn Wander- und Trottibus»

Der AhornBus startet am Samstag, 29. April 2023, in seine 12. Sommersaison. Er führt Trotti-Begeisterte und Wandernde im Napfgebiet jeweils auf Reservation vom Bahnhof Huttwil zur Ahornalp auf 1'140 Meter über Meer.

Die detaillierte Medienmitteilung mit den praktischen Informationen finden Sie hier.

Asiatische Hornisse erkennen und melden

Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.

Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in weiteren Unteralgen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).

Gemeindeverwaltung geschlossen

Das Büro der Gemeindeverwaltung Wyssachen bleibt am Mittwoch, 15. März 2023, wegen einer internen Ausbildung geschlossen.

Wir danken für das Verständnis.

 

Konstituierung Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an seiner ersten Sitzung in der neuen Zusammensetzung folgende Ressortzuteilung vorgenommen.

Ressort                                  Ressortvorsteher                          Stellvertretung

Präsidial                                  Baltensperger Hans Peter               Zaugg Fitze Doris

Finanzen/Steuern/ÖSI           Meister Richard (Neu)                     Schneider Christian

Bauen und Werke                  Mai Hans Jürg                                 Meister Richard

Bildung                                   Schneider Christian (Neu)               Baltensperger H.P

Soziales/Kultur                       Zaugg Fitze Doris                            Mai Hans Jürg

 

Seniorenrat Oberaargau Süd

Die neue Internetseite des Seniorenrates Oberaargau Süd ist ab sofort online.

Ablösung RegioGIS - neu BlueMAP verfügbar

Ab sofort stehen die Leitungskatasterdaten der Gemeinde Wyssachen in einer neuen Umgebung zur Verfügung. Das WebGIS ist unter folgenden Link verfügbar:

blueMAP

Die Werkdaten Abwasser und Wasser sind für alle öffentlich abrufbar.

Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

Information zur Kehrichtentsorgung

Bitte beachten Sie die Information zur Kehrichtentsorgung auf dem Flugblatt. Besten Dank. 

Internetauftritt Energiemangel

Der Kanton Bern hat eine Themen-Website «Energiemangel» erstellt. Diese ist unter
www.be.ch/energiemangel erreichbar.

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