Willkommen

Dorf von obenHerzlich willkommen in Wyssachen. Sie erfahren hier alles Wesentliche über unsere schöne Gemeinde, welche im Schnittpunkt zwischen Emmental und Oberaargau am Fusse des Napfs liegt. Wyssachen ist eine politische Gemeinde im Verwaltungskreis Oberaargau und liegt im Kanton Bern. Unsere Gemeinde erstreckt sich auf einer Fläche von 11.69 km² mit rund 1'100 Einwohnern.

Durchforsten Sie unser elektronisches Portal und finden Sie das Wichtigste zu Wyssachen!

 

Verkehrsanordnungen

Verkehrsanordnungen mit Zustimmung des Tiefbauamtes

Der Gemeinderat von Wyssachen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:

Kein Vortritt
Dürrenbühl / Ryftal (Ausfahrt zwischen Parzellen 831 und 6) sowie Abzweigung Staule

Tempo-30-Zone Dürrenbühl (Zonensignalisation 30 km/h)
Betroffene Strassenabschnitte: Dürrenbühl ab Einmündung Hauptstrasse bis zum bestehenden Tempo-40-Zone Schild (Höhe Dürrenbühl 122l)

Verkehrsanordnungen ohne Zustimmung des Tiefbauamtes
Der Gemeinderat von Wyssachen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:

Änderung Signalisation / Sicherheit Fussgänger
Abzweigung Lindehof sowie Abzweigung Roggegratbad-Waldheim-Underi Hohstäge

Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

 

Öffentliche Mitwirkungsauflage – Umsetzung Gefahrenkarte

Der Gemeinderat von Wyssachen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung bezüglich der Umsetzung der Gefahrenkarte Wyssachen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Unterlagen der Teilrevision liegen während 30 Tagen vom 18. September 2026 bis und mit 19. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung auf. Während der Auflagefrist können alle Interessierten schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Wyssachen, Gemeindehaus 118, 4954 Wyssachen, zu richten.

Vereins- und Einzelehrungen 2026

Am Freitag, 16. Oktober 2026, finden die Vereins- und Einzelehrungen im Kirchgemeindehaus Wyssachen statt. Die Vereine wurden schriftlich informiert, wie zu ehrende Leistungen gemeldet werden können. Einzelpersonen und Gruppen, welche nicht in einem Verein sind, können sich direkt bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen, 062 966 20 60, melden, um die Anmeldung anzufordern. Das Anmeldeformular kann auch hier heruntergeladen werden. Wir nehmen gerne Anmeldungen aus der Bevölkerung entgegen.

Gemeinderat Wyssachen

Gratis an den Match von Hockey Huttwil

In dieser Saison lädt Hockey Huttwil während der Qualifikation erneut jeweils eine Gemeinde zu einem Matchbesuch ein. Beim Spiel gegen HC Franches-Montagnes am Samstag, 05. Dezember 2026, 17.30 Uhr, Campus Perspektiven, sind die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Wyssachen ganz herzlich zum Match eingeladen.

Die Tickets können online unter https://hockeyhuttwil.ch/gemeinde bestellt werden.

Hockey Huttwil freut sich, möglichst viele WyssacherInnen am Match begrüssen zu können.

Wasserknappheit

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausserordentlichen Hitze kommt unsere Wasserversorgung an ihre Kapazitätsgrenzen. Um die Wasserversorgung für Haushalte und den Brandschutz jederzeit sicherzustellen, bitten wir Sie, den Wasserverbrauch auf ein Minimum zu beschränken resp. nicht unnötig Wasser zu verbrauchen.

Bitte helfen Sie mit und setzen Sie die Massnahmen des Flyers um.

Wir informieren Sie laufend auf unserer Homepage oder via Instagram / WhatsApp über eine Anpassung oder Aufhebung der Massnahmen. Bei Fragen melden Sie sich bei unserem Werkhofleiter, Josua Bumann, 077 509 83 10 oder direkt bei der Gemeindeverwaltung.

Ein sorgfältiger Umgang mit unserem Trinkwasser hilft, die vorhandenen Reserven zu schonen und die Versorgung auch bei anhaltender Trockenheit sicherzustellen.
Vielen Dank an alle, die bereits jetzt schonungsvoll mit dem kostbaren Wasser umgegangen sind. Dadurch konnten andere Massnahmen umgangen werden. 

Waldbrand

Im ganzen Kanton Bern besteht «nur noch» eine mässige Waldbrandgefahr. Mit dem am 16.09.2026 zu erwartenden Regen ist zudem mit einer weiteren Entspannung der Situation zu rechnen.

Details entnehmen Sie der Webseite Waldbrandgefahr.

Erklärung Wiederwahl

Ende Jahr laufen die Amtsdauern von zwei Gemeinderatsmitgliedern aus. An der Gemeindeversammlung vom 07. Dezember 2026 findet die Erneuerungswahl statt. Gemäss Art. 51/1 OgR müssen die Mitglieder des Gemeinderates und der Kommissionen sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer mitteilen, ob sie sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen oder nicht. Die Gemeinderäte Richard Meister und Christian Schneider haben sich beide bereit erklärt, sich für die kommenden vier Jahre (01.01.2027 – 31.12.2030) als Gemeinderat zur Wiederwahl zu stellen.

Pilzkontrolle Saison 2026

Die Pilzkontrolle steht allen Bürgerinnen und Bürgern gegen eine Gebühr von CHF 5.00 zur Verfügung. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Huttwil, Dürrenroth, Eriswil, Gondiswil, Madiswil und Wyssachen ist die Pilzkontrolle kostenlos. Die von der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählte Pilzkontrolleurin heisst:

Daniela Ait Salem-Minder, Tel. 062 962 04 53

Kontrollstelle:                  Burgerratszimmer, 2. OG, Stadthaus, Marktgasse 2, 4950 Huttwil

Kontrolltermine:              September 2026

                                           6./ 8./ 13./ 15./ 20./ 22./ 27./ 29.

                                           Oktober 2026

                                           4./ 6./ 11./ 13./ 18./ 20./ 25./ 27.

                                           November 2026

                                           1./ 3./ 8.

Öffnungszeiten:               Dienstag von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
                                          Sonntag von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Zusätzliche Hinweise:

  • Das Sammeln von Pilzen ist im Kanton Bern auf 2 kg pro Person / Tag begrenzt.
  • Organisiertes Pilzsammeln in Gruppen ist verboten, ausgenommen Familien.
  • Die kantonalen Pilzschontage wurden per 1. Juli 2012 aufgehoben
  • Bitte beachten Sie im Übrigen die gesetzlichen Sammelbestimmungen.

 

Nur mit einwandfrei bestimmten und kontrollierten Pilzen sind Sie vor Vergiftungen geschützt. Essen Sie nur Pilze, die kontrolliert worden sind.

 

Anpassung der Öffnungszeiten am Donnerstag

Die Gemeindeverwaltung ist neu am Donnerstag geschlossen.

Montag: 08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr