Änderung Gebührentarif / Hundetaxe ab 01. Januar 2026

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wyssachen an seiner Sitzung vom 08. Januar 2026 die Änderung des Gebührentarifs mit angepasster Hundetaxe per 01. Januar 2026, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, beschlossen hat.

Hundetaxe
Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes (BSG 916.31). Für den ersten Hund wird eine jährliche Gebühr von CHF 50.00, für jeden weiteren Hund CHF 70.00 und für die Zwingerhaltung CHF 100.00 erhoben. Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen oder unter www.wyssachen.ch eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Wangen an der Aare, begründet Beschwerde erhoben werden.

Wyssachen, 02.02.2026
Gemeinderat Wyssachen

Wyssachen