Öffentliche Mitwirkungsauflage – Umsetzung Gefahrenkarte

Der Gemeinderat von Wyssachen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung bezüglich der Umsetzung der Gefahrenkarte Wyssachen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Unterlagen der Teilrevision liegen während 30 Tagen vom 18. September 2026 bis und mit 19. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung auf. Während der Auflagefrist können alle Interessierten schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Wyssachen, Gemeindehaus 118, 4954 Wyssachen, zu richten.

Wyssachen