Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

❌ Aufgrund der Waldbrand-Gefahrenstufe 4 «gross» darf im Wald Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entfacht werden.

⚠️ Ausserhalb der Verbotszonen gilt ebenfalls grösste Vorsicht:

▪️ Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
▪️ Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
▪️ Bei Wind auf Feuer verzichten

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise 👉️ www.be.ch/waldbrandgefahr

Die Regierungsstatthalterämter stehen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden gibt es eine Hotline: 031 635 23 53 📞

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