Erfreulicherweise konnte die Einwohnergemeinde Wyssachen kürzlich wieder eine Baulandparzelle im Sager / Neuhuser verkaufen. Die Gemeinde ist aktuell noch im Besitz einer Parzelle (895) im Gebiet der Überbauungsordnung Neuhuser. Das bereits erschlossene Grund-stück misst 780 m2 und kann zu einem Preis von CHF 110.00 / m2 erworben werden. Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen, 062 966 20 60, melden.
Publikationen
Verkauf Bauland
Verkauf Kindergarten
Seit längerer Zeit hat die Gemeinde den ehemaligen Kindergarten im Dorf zum Verkauf ausgeschrieben gehabt, nachdem die neuen Räumlichkeiten im Schulhaus bezogen werden konnten. Nun wurde ein Käufer gefunden, der wieder neues Leben in die Liegenschaft brin-gen will. Der Kaufvertrag wurde bereits verurkundet und das Haus ist an den neuen Besitzer übergegangen.
Landpreise 2019
Jährlich legt der Gemeinderat den Preis für das gemeindeeigene Bauland fest. Für das Baugebiet Neuhuser werden 2019 CHF 110.00 pro m2 verlangt. Der Preis ist gleich wie im Jahr 2018. Momentan sind noch 2 Bauparzellen zu verkaufen.
Gemeindewebsite in neuem Kleid
Die neue Website der Gemeinde Wyssachen präsentiert übersichtlich, gut strukturiert und optisch ansprechend die Dienstleistungen der Gemeinde. Der Internetauftritt unserer Ge-meinde wurde speziell für die Benutzung mit Tablets oder mobilen Browsern angepasst. Deshalb geniessen Sie ab sofort Informationen und Dienstleistungen der Gemeinde Wyssachen auch unterwegs auf bequeme Art. Wir freuen uns, Sie auf www.wyssachen.ch zu begrüssen und sind natürlich auch weiterhin gerne am Schalter oder am Telefon persönlich für Sie da. Unsere Seite soll sich dank neuen Erkenntnissen und Ideen ständig weiterentwickeln. Gerne nehmen wir Hinweise unserer hoffentlich zahlreichen Website-Besucher entgegen.
Wahlausschuss 2019 – 2020
Die Amtsdauer für den Wahlausschuss beträgt 2 Jahre. Jedes Jahr treten automatisch die Hälfte der Mitglieder zurück. Für eine Amtsdauer vom 01.01.2019 – 31.12.2020 wurden gewählt:
- Günter Romina
- Staub Philipp
- Wyss Stefan
- Zollet Corinne
Gemeinderatswahlen
Für die Gemeindeversammlung von Montag, 03. Dezember 2018, sind nach dem Grundsatz der Mehrheitswahlen (Majorz) für eine Amtsdauer von vier Jahren folgende Wahlvorschläge fristgerecht in der Gemeindeverwaltung eingetroffen:
A. 2 Mitglieder des Gemeinderates
Liste 1
- Obrist Daniel, 60, Verkaufsleiter, Strumpfer 102 (bisher)
- Schär Marcel, 69, Geschäftsführer, Sager 277 (bisher)
Da nicht mehr Vorschläge vorliegen als Sitze zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt.
Der Gemeinderat
Neue Verwaltungsangestellte
Mitte Oktober 2018 hat Katja Hämmerli, Rapperswil BE, als Verwaltungsangestellte bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen angefangen. Wir heissen sie herzlich willkommen und wünschen ihr gutes Gelingen.
Kredit Sanierung Schiessanlage
Die Gemeinde Wyssachen hat sich nach der Schliessung der Schiessanlage Dorf in Wyssachen finanziell an der Schiessanlage Rüttistalden, Huttwil, beteiligt. Zudem wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen indem auch die Investitionskosten geregelt sind. In nächster Zeit müssen die Kugelfänge und die Trefferanzeigen saniert werden. Aufgrund der Anzahl Schützen, welche das Obligatorische schiessen müssen, sind wir verpflichtet, uns für 3 Scheiben finanziell zu beteiligen. Der Einbau eines Kugelfangsystems ist notwendig, damit ab 2021 weiterhin geschossen werden darf. Der Ersatz der Trefferanzeige ist ebenfalls anzugehen, da die Anlage über 20 Jahre alt ist und es nach und nach Schwierigkeiten gibt, Ersatzteile zu finden. Der Gemeinderat bewilligte an seiner letzten Sitzung einen entsprechenden Kredit für den obligatorischen Einbau von Kugelfangsystemen und den Ersatz der Trefferanzeigen bei drei Scheiben des Schiessstandes Rüttistalden in der Gemeinde Huttwil. Die Koordination der Ausschreibung und der Arbeiten wird über die Gemeinde Huttwil laufen.
Erklärung gemäss Art. 47/1 OgR
Ende Jahr laufen die Amtsdauern von zwei Gemeinderatsmitgliedern aus. Im Dezember 2016 wurden diese Amtsdauern einmalig um zwei Jahre verlängert. Am 03. Dezember 2018 findet die Erneuerungswahl statt. Gemäss Art. 47/1 OgR müssen die Mitglieder des Gemeinderates und der Kommissionen sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer mitteilen, ob sie sich für eine Wiederwahl zur Verfü-gung stellen oder nicht. Die Gemeinderäte Daniel Obrist und Marcel Schär ha-ben sich beide bereit erklärt, sich für die kommenden vier Jahre (01.01.2019 – 31.12.2022) als Gemeinderat zur Wiederwahl zu stellen.