Das Vermessungswerk der Gemeinde Wyssachen ist im Land- und Forstwirtschaftsgebiet (Los 5) vermarkt und neu vermessen worden. Zudem wurden die natürlichen Grenzen entlang der fliessenden Gewässer im Los 5 neu festgestellt und bereinigt.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan (neu festgelegt wurden nur die Gewässernamen) mit zugehörigem Namenverzeichnis, die Grenzfeststellungspläne der natürlichen Grenzen und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom Freitag, 23. Januar 2026 bis Montag, 23. Februar 2026, in der Gemeindeverwaltung Wyssachen öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38). Zudem können die aktuellen Daten digital unter folgendem Link eingesehen werden: https://regiogis-beo.ch/share/a9c4ed639b. Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage ist die Mutation 960/2025/4 hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Art. 39).
Am Dienstag, 10. Februar 2026, 14.00 Bis 17.00 Uhr, wird Reto Meile, Ingenieur-Geometer im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Art. 29).
Wyssachen, 19. Januar 2026
Der Gemeinderat