Ende Jahr laufen die Amtsdauern von zwei Gemeinderatsmitgliedern aus. Im Dezember 2016 wurden diese Amtsdauern einmalig um zwei Jahre verlängert. Am 03. Dezember 2018 findet die Erneuerungswahl statt. Gemäss Art. 47/1 OgR müssen die Mitglieder des Gemeinderates und der Kommissionen sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer mitteilen, ob sie sich für eine Wiederwahl zur Verfü-gung stellen oder nicht. Die Gemeinderäte Daniel Obrist und Marcel Schär ha-ben sich beide bereit erklärt, sich für die kommenden vier Jahre (01.01.2019 – 31.12.2022) als Gemeinderat zur Wiederwahl zu stellen.