Vogelgrippe: Massnahmen werden per 01. Mai 2023 aufgehoben

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.

Was weiterhin zu beachten ist

Die registrierten Geflügelhalter wurden mit einem Newsletter über die Aufhebung der Schutzmassnahmen informiert.

 

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