Gemeindewahlen

An der Gemeindeversammlung von Montag, 02. Dezember 2024, sind nach dem Grundsatz der Mehrheitswahlen (Majorz) für eine Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:

- 1 Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in
- 2 Mitglieder des Gemeinderates
- 4 Mitglieder der Baukommission
- 4 Mitglieder der Bildungskommission

Das Verfahren richtet sich nach Art. 42 ff OgR der Gemeinde Wyssachen vom 28.06.2000.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 12. November 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen einzureichen. Sie müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten unterschrieben sein. Die Kandidierenden müssen mit Name, Vorname, Jahrgang, Beruf und Adresse bezeichnet sein. Pro Behörde darf derselbe Name nur einmal (kumulieren geht nicht) auf einem Wahlvorschlag stehen. Die Kandidierenden haben der Kandidatur schriftlich zuzustimmen.

Ebenfalls bis spätestens Dienstag, 12. November 2024, 11.30 Uhr, ist der Minderheitenanspruch bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen geltend zu machen. Form und Verfahren richten sich nach Art. 38 ff Gemeindegesetz und Art. 16 ff Gemeindeverordnung.

Bei der Gemeindeverwaltung können Formulare für die Wahlvorschläge und den Minderheitenanspruch bezogen werden.

Wyssachen