Der Gemeinderat Wyssachen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Hölzler zur öffentlichen Auflage. Die Änderung besteht aus folgenden Unterlagen:
- Überbauungsvorschriften
- Überbauungsplan
- Erläuternde Unterlagen: Erläuterungsbericht, Vorprüfungsbericht
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 21. März 2025 bis am 22. April 2025, in der Gemeindeverwaltung Wyssachen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wyssachen Gemeindehaus 118, 4954 Wyssachen, einzureichen
Wyssachen