Ab 01. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Meldefrist beträgt 30 Tage vor der Veranstaltung. Weitere Informationen finden Sie in der Checkliste und der Anleitung zum Onlineformular.
Bitte füllen Sie das Onlineformular frühzeitig aus.
Besten Dank.